Die Hochzeit des Matthias Mosimann 1814

Autor/innen

  • Elisabeth Kludas

DOI:

https://doi.org/10.82929/mgbl.v79i1.193606

Abstract

Im frühen 19. Jahrhundert wurden Mennoniten in bestimmten deutschen Regionen bei Eheformalitäten rechtlich den Juden gleichgestellt. Dies bedeutete, dass für Mennoniten – ähnlich wie für Juden – besondere Regelungen galten, etwa der Verzicht auf das öffentliche Aufgebot (Proklamation) vor der Eheschließung. Der Artikel belegt dies anhand konkreter Kirchenbucheinträge und verweist auf die rechtlichen Hintergründe im Großherzogtum Baden und Königreich Württemberg

Autor/innen-Biografie

Elisabeth Kludas

Elisabeth Kludas, Jahrgang 1948, sammelt seit 2000 Daten mennonitischer Familien überwiegend Schweizer Abstammung. Zusammen mit Astrid von Schlachta und Renate Guth organisiert sie seit 2021 einmal monatlich die Zoom-Abende des Mennonitischen Geschichtsvereins zur mennonitischen  Familienforschung.  25 Jahre lang war sie in Leitungsfunktionen der Behindertenhilfe und Psychiatrie als Ärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie tätig.

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Veröffentlicht

2026-06-22